PREISE

Pflegegrad 1  
 Pflegesatz 38,28 Euro 
 Unterkunft und Verpflegung 16,77Euro 
 Investitionskosten 10,86 Euro 
 Tagessatz (ink. Ausbildunsumlage 1,28 Euro/ Tag) 67,19 Euro 
   
 Eigenanteil täglich  56,33 Euro

 

 Pflegegrad 2  
 Pflegesatz  48,71 Euro 
 Unterkunft und Verpflegung  16,77 Euro 
 Investitionskosten  10,86 Euro 
 Tagessatz (inkl. Ausbildungsumlage 1,28 Euro/ Tag)   77,62 Euro 
 Höchstbetrag der Pflegekasse monatlich  -689,00 Euro 
   
 Eigenanteil täglich  16,77 Euro 

 

 Pflegegrad 3  
 Pflegesatz   58,01 Euro 
 Unterkunft und Verpflegung  16,77 Euro 
 Investitionskosten  10,86 Euro 
 Tagessatz (inkl. Ausbildunsumlage 1,28 Euro/ Tag)  86,92 Euro 
 Höchstbetrag der Pflegekasse monatlich  -1.298,00 Euro 
   
 Eigenanteil täglich  16,77 Euro 

 

 Pflegegrad 4   
 Pflegesatz                                                       67,87 Euro 
 Unterkunft und Verpflegung  16,77 Euro 
 Investitionskosten  10,86 Euro 
Tagessatz (inkl. Ausbildungsumlage 1,28 Euro/Tag)  96,78 Euro 
Höchstbetrag der Pflegekasse monatlich  -1.612,00 Euro 
   
Eigenanteil täglich   16,77 Euro 

 

 Pflegegrad 5  
 Pflegesatz  73,09 Euro 
 Unterkunft und Verpflegung  16,77 Euro 
 Investitionskosten  10,86 Euro 
 Tagessatz (inkl. Ausbildungsumlage 1,28 Euro/ Tag)  92,00 Euro 
 Höchstbetrag der Pflegekasse monatlich  -1995,00 Euro 
   
 Eigenanteil täglich   16,77 Euro



Die Pflegekosten des entsprechenden Pflegegrades rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Die Investitionskosten werden direkt mit dem Landkreis abgerechnet. Für den Tagesgast sind lediglich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von 14,20 Euro täglich zu tragen.Diese können über die Betreuungsleistungen abgerechnet werden.

 

Des weiteren bietet die Tagespflegestätte einen kostenpflichtigen Fahrdienst an. Die Kosten dafür betragen:
 
 Pauschal pro Tag bis 10 km 11,50 Euro 
 Pauschal pro Tag ab 10 km 18,00 Euro 
 Pauschal pro Tag ab 20 km  22,00 Euro 
Pauschal heißt Hin- und Rückfahrt. Wird nur eine Fahrt in Anspruch genommen, wird hier
auch nur die Hälfte der Pauschale berechnet.
Für die Beförderung von nicht umsetzbaren Rollstuhlfahrern erhöht sich das jeweilige Nutzungsentgelt pro Fahrt um 2,60 Euro. Die Fahrtkosten werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
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